Zustimmung der Bauaufsicht einholen
Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft spezielle Regelungen? Sie wollen für ein solches Bauvorhaben eine Zustimmung beantragen?
Beschreibung
Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung der Entwurfsarbeiten einer Baudienststelle des Bundes oder Landes übereignet ist und die Baudienststelle besetzt ist.
In bestimmten Konstellationen kann das Zustimmungserfordernis entfallen.
Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; eine Prüfung durch die obere Bauaufsicht erfolgt nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)
Hinweise für Seligenstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Seligenstadt
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Aktas (Technik)
Frau Avci (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchschlag, Offenthal
Hausanschrift
E-Mail: s.avci@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4388
Frau Ayyoub (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: Sprendlingen
Hausanschrift
E-Mail: h.ayyoub@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4349
Frau Bals (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Götzenhain
Hausanschrift
E-Mail: e.bals@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4360
Frau Demirdöven (Technik)
Frau Duman-Diker (Technik)
Herr Haustein (Technik)
Frau Menzel (Technik)
Herr Neun (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Seligenstadt, Kreiseigene Schulen, Flüchtlingsheime, Großveranstaltungen
Hausanschrift
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
Fax: 06074 8180-94329
Herr Odabas (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dudenhofen, Nieder-Roden
Hausanschrift
E-Mail: g.odabas@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4350
Frau Pieroth (Technik)
Frau Reusch (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieichenhain
Hausanschrift
E-Mail: a.reusch@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4420
Frau Schäffer (Technik)
Frau Schmidt (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Hainhausen, Jügesheim, Weiskirchen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4331
E-Mail: u.schmidt@kreis-offenbach.de
Herr Schulte (Bereichsleitung)
Zuständig für
- Sonstiges: Bereichsleitung 63.1
Hausanschrift
E-Mail: t.schulte@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4354
Frau Siebrecht (Technik)
Frau Treber (Technik)
Frau Yancar (Technik)
Internet
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Frau Richter
Frau Hünert
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Zustimmung und Vorlage aller Bauvorlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind
Voraussetzungen
- Die Leitung der Entwurfsarbeiten ist einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen
- Die Baudienststelle muss besetzt sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
- Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Zustimmung
Bearbeitungsdauer
Über den Zustimmungsantrag ist nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.
Diese Frist kann aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert werden. Wird innerhalb der maßgeblichen Frist nicht über den Antrag entschieden, so gilt diese als erteilt.
Kosten
Die Kosten bemessen sich nach der Rohbausumme.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.10.2023
Stichwörter
Behörde, Bauaufsichtliche Zustimmung, Bauaufsicht, Bauamt, Anlagen der Landesverteidigung, Errichtung, Bauordnung, Bauverfahren, Vorhaben öffentliche Trägerschaft, Baudienststelle, Bauüberwachung, Zustimmung, Hessische Bauordnung