Zustimmung der Bauaufsicht einholen
Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft spezielle Regelungen? Sie wollen für ein solches Bauvorhaben eine Zustimmung beantragen?
Beschreibung
Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung der Entwurfsarbeiten einer Baudienststelle des Bundes oder Landes übereignet ist und die Baudienststelle besetzt ist.
In bestimmten Konstellationen kann das Zustimmungserfordernis entfallen.
Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; eine Prüfung durch die obere Bauaufsicht erfolgt nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)
Zuständigkeit
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Achtung: Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder per Mail an Ihre Sachbearbeiter
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Claudia Böhm
Hausanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5686
Frau Karina Karasi
Hausanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5478
Herr Sebastian Kotterer
Hausanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5290
Herr Florian Schneider
Hausanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5116
Herr Harald Wendel
Hausanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5273
Frau Sabrina Schmeling
Hausanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5546
Frau Fulya Banerjee
Hausanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: +49 6252 15-5053
Herr Daniel Heinz
Hausanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5298
Frau Andrea Deißler
Hausanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5295
Voraussetzungen
- Die Leitung der Entwurfsarbeiten ist einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen
- Die Baudienststelle muss besetzt sein
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
- Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Zustimmung
Bearbeitungsdauer
Über den Zustimmungsantrag ist nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.
Diese Frist kann aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert werden. Wird innerhalb der maßgeblichen Frist nicht über den Antrag entschieden, so gilt diese als erteilt.
Kosten
Die Kosten bemessen sich nach der Rohbausumme.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.10.2023
Stichwörter
Bauverfahren, Bauüberwachung, Behörde, Errichtung, Zustimmung, Hessische Bauordnung, Bauaufsichtliche Zustimmung, Vorhaben öffentliche Trägerschaft, Baudienststelle, Anlagen der Landesverteidigung, Bauamt, Bauaufsicht, Bauordnung