Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

    Ansprechpartner

    Amt für Bodenmanagement Korbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Medebacher Landstraße 27

    34497 Korbach

    Öffnungszeiten

    Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Korbach -Außenstelle Hofgeismar-

    Adresse

    Hausanschrift

    Manteuffel-Anlage 4

    34369 Hofgeismar

    Öffnungszeiten

    Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:

    • Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
    • Auf der Startseite unter "häufig gestartete Karten" finden Sie die "Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Liegenschaften, Flurstücksgrenze, Geodaten, ALKIS, Liegenschaftskarte, Liegenschaftskataster, Katasterkarte, Flurkarte, Geoinformationen, Grundbuch, Geobasisdaten, Grundbuchordnung, Flurstücke, Grundstücksgrenze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de