Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Ansprechpartner
Amt für Bodenmanagement Korbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Korbach -Außenstelle Hofgeismar-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:
- Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
- Auf der Startseite unter „häufig gestartete Karten“ finden Sie die „Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt“
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023
Stichwörter
Katasterkarte, Geobasisdaten, ALKIS, Grundbuch, Grundstücksgrenze, Grundbuchordnung, Flurkarte, Liegenschaften, Flurstücksgrenze, Geoinformationen, Geodaten, Flurstücke, Liegenschaftskataster, Liegenschaftskarte