Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt auf dem Marktplatz
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06635 18-23
Telefax: 06635 18-15
E-Mail: webmaster@stadt-kirtorf.de
E-Mail: schindler@stadt-kirtorf.de
Amt für Bodenmanagement Fulda
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Fulda -Außenstelle Lauterbach-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag und Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:
- Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
- Auf der Startseite unter „häufig gestartete Karten“ finden Sie die „Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt“
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023
Stichwörter
Katasterkarte, Geobasisdaten, ALKIS, Grundbuch, Grundstücksgrenze, Grundbuchordnung, Flurkarte, Liegenschaften, Flurstücksgrenze, Geoinformationen, Geodaten, Flurstücke, Liegenschaftskataster, Liegenschaftskarte