Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

    Ansprechpartner

    Amt für Bodenmanagement Marburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 17

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Erweiterte Erreichbarkeit:

    Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:

    • Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
    • Auf der Startseite unter "häufig gestartete Karten" finden Sie die "Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Liegenschaften, Flurstücksgrenze, Geodaten, ALKIS, Liegenschaftskarte, Liegenschaftskataster, Katasterkarte, Flurkarte, Geoinformationen, Grundbuch, Geobasisdaten, Grundbuchordnung, Flurstücke, Grundstücksgrenze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de