Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Hinweise für Gelnhausen: Spezielle Hinweise für Stadt Gelnhausen
Beim Bauamt der Stadt Gelnhausen besteht die Möglichkeit, das Liegenschaftskataster einzusehen. Auszüge aus der Liegenschaftskarte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch, z.B. für
- Bauvoranfragen
- Baugenehmigungsverfahren
- Eintragung von Baulasten
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
werden vom Amt für Bodenmanagement, Büdingen, oder von einem öffentlich bestellten Vermesser erstellt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Ansprechpartner
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:
- Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
- Auf der Startseite unter "häufig gestartete Karten" finden Sie die "Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt"
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023
Stichwörter
Liegenschaften, Flurstücksgrenze, Geodaten, ALKIS, Liegenschaftskarte, Liegenschaftskataster, Katasterkarte, Flurkarte, Geoinformationen, Grundbuch, Geobasisdaten, Grundbuchordnung, Flurstücke, Grundstücksgrenze