Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:
- Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
- Auf der Startseite unter "häufig gestartete Karten" finden Sie die "Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt"
- Geoportal HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023
Stichwörter
Geoinformationen, Flurkarte, Geobasisdaten, Grundbuchordnung, Flurstücke, Grundbuch, Liegenschaftskarte, Geodaten, Katasterkarte, Grundstücksgrenze, ALKIS, Liegenschaften, Flurstücksgrenze, Liegenschaftskataster