Namensänderung
Sie möchten Ihren Vornamen und Familiennamen ändern lassen? Wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben, dann können Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
Ansprechpartner
Stadt Vellmar - Standesamt
Beschreibung
Herzlich willkommen im Standesamt Vellmar
Der Trausaal im Standesamt Vellmar bietet neben dem Brautpaar und 2 Trauzeugen Platz für bis zu 20 Gäste.
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Onlineangebote des Standesamts Vellmar im Überblick:
Voranmeldung einer Geburt
Voranmeldung Ihrer Eheschließung
Voranmeldung eines Sterbefalls
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Standesamt Trausaal 1
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Standesamt Trausaal 2
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Standesamt Trausaal 3
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Standesamt Trausaal 4
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Standesamt Trausaal 5
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Standesamt Trausaal 6
Wenn man die meisten Menschen fragt, was Sie mit dem Standesamt verbinden, erhält man in über 90 % der Fälle nur eine Antwort: „Heiraten!"
Das ist richtig, aber es ist nur ein kleiner, wenn auch der bekannteste Teil der standesamtlichen Arbeit.
In den Aufgabenbereich des Standesamts fällt eine Fülle von Aufgaben, und, auch wenn man es nicht merkt - das Standesamt begleitet die Menschen ein Leben lang.
Es fängt mit der Beurkundung der Geburt an.
Später, wenn man den Partner oder die Partnerin fürs Leben gefunden hat, kommt man zur Eheschließung ins Standesamt.
Aber auch der Tod wird beim Standesamt beurkundet.
Im Laufe der Zeit kommt man immer mal wieder in Kontakt mit dem Standesamt, sei es, ob man eine Urkunde benötigt, die Vaterschaft anerkennen möchte oder eine Namensänderung vornehmen lassen will.
Auf den kommenden Seiten zeigen und erklären wir Ihnen die Arbeit des Standesamts Vellmar und geben Ihnen nützliche Tipps und Ratschläge.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihren Besuch, Anruf oder Email.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Stadt Vellmar
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach § 28 Bundeszentralregistergesetz,
- der Nachweis über das Ergebnis der Anhörung durch das Familien- oder Betreuungsgericht, wenn der Antrag durch einen Vormund oder Betreuer gestellt wird,
- das Ergebnis der Anhörung durch das Familiengericht, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Eine Erklärung, ob, wo und mit welchem Ergebnis bereits einmal ein Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt wurde.
Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.
Voraussetzungen
- Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig.
- Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
- Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
- Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
- Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
- die Meldebehörde,
- das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
- das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
- Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Kosten
Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Der Gebührenrahmen beträgt 28 bis 1.680 Euro. Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.: Gebühr ab 28.0 EUR bis 1680.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.05.2023