• Breitscheid (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

Namensänderung

Sie möchten Ihren Vornamen und Familiennamen ändern lassen? Wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben, dann können Sie einen Antrag stellen.

Beschreibung

Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

Ansprechpartner

Gemeinde Breitscheid

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 14

35767 Breitscheid

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Kontakt

Kontaktperson

Internet

Bankverbindung

Gemeinde Breitscheid

Empfänger: Gemeinde Breitscheid

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.5 - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 14

35767 Breitscheid

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Kontakt

Kontaktperson

Bankverbindung

Gemeinde Breitscheid

Empfänger: Gemeinde Breitscheid

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen

Adresse

Hausanschrift

Karl-Kellner-Ring 51

35576 Wetzlar

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Karl-Kellner-Ring 51
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
  • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Wilhelmstraße 18

35683 Dillenburg

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Karl-Kellner-Ring 51
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
  • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1940

35529 Wetzlar

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Kontakt

Telefon: 06441 407-2310(Hotline Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 - 17:30 Uhr)

Telefax: 06441 407-1050

E-Mail: abh@lahn-dill-kreis.de

Internet

Version

Technisch geändert am 24.09.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach § 28 Bundeszentralregistergesetz,
  • der Nachweis über das Ergebnis der Anhörung durch das Familien- oder Betreuungsgericht, wenn der Antrag durch einen Vormund oder Betreuer gestellt wird,
  • das Ergebnis der Anhörung durch das Familiengericht, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Eine Erklärung, ob, wo und mit welchem Ergebnis bereits einmal ein Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt wurde.

Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

Voraussetzungen

  • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig.

  • Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
  • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
  • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
    • die Meldebehörde,
    • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
    • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
  • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Kosten

Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Der Gebührenrahmen beträgt 28 bis 1.680 Euro. Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.: Gebühr ab 28.0 EUR bis 1680.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.05.2023

Version

Technisch erstellt am 21.10.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019