Namensänderung
Sie möchten Ihren Vornamen und Familiennamen ändern lassen? Wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben, dann können Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
Ansprechpartner
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Stadt Bad Schwalbach - Stadtverwaltung Bad Schwalbach
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-nachmittags nach Vereinbarung-
Öffnungszeiten Bürgerbüro :
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Bad Schwalbach - Fachbereich 4 -Sicherheit und Ordnung-
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-nachmittags nach Vereinbarung-
Öffnungszeiten Bürgerbüro :
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Linda Paetz
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Fax: 06124 500-196
E-Mail: linda.paetz@bad-schwalbach.de
Telefon Festnetz: 06124 500-174
Stadt Bad Schwalbach - Standesamt
Beschreibung
Frau Beck ist ganztägig, Frau Paetz halbtags und Frau Ozbolt nur im Vertretungsfall im Standesamt tätig.
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Frau Beck ist ganztägig, Frau Paetz halbtags und Frau Ozbolt nur im Vertretungsfall im Standesamt tätig.
Kontakt
Telefon: 06124 500-0
Telefon: 06124 500-122
Telefax: 06124 500-196
E-Mail: standesamt@bad-schwalbach.de
Kontaktperson
Frau Christine Beck
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Fax: 06124 500-196
E-Mail: christine.beck@bad-schwalbach.de
Telefon Festnetz: 06124 500-122
Frau Linda Paetz
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Fax: 06124 500-196
E-Mail: linda.paetz@bad-schwalbach.de
Telefon Festnetz: 06124 500-174
Frau Tanja Ozbolt
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Telefon Festnetz: 06124 500-140
E-Mail: tanja.ozbolt@bad-schwalbach.de
Fax: 06124 500-192
erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach § 28 Bundeszentralregistergesetz,
- der Nachweis über das Ergebnis der Anhörung durch das Familien- oder Betreuungsgericht, wenn der Antrag durch einen Vormund oder Betreuer gestellt wird,
- das Ergebnis der Anhörung durch das Familiengericht, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Eine Erklärung, ob, wo und mit welchem Ergebnis bereits einmal ein Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt wurde.
Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.
Voraussetzungen
- Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig.
- Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
- Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
- Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
- Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
- die Meldebehörde,
- das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
- das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
- Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Kosten
Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Der Gebührenrahmen beträgt 28 bis 1.680 Euro. Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.: Gebühr ab 28.0 EUR bis 1680.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.05.2023