Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
    99083001011001

    Namensänderung

    Sie möchten Ihren Vornamen und Familiennamen ändern lassen? Wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben, dann können Sie einen Antrag stellen.

    Beschreibung

    Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach

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    Kontakt

    Fax: 06074 8180-5914

    E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Egelsbach - Standesamt

    Beschreibung

    Trauung im Rathaus

    Eine Eheschließung ist sicherlich einer der schönsten Momente im Leben zweier Menschen.

    Trauzimmer

    In unserem Egelsbacher Rathaus steht Ihnen für Trauungen unser Trauzimmer für bis zu 20 Personen zur Verfügung.
    Gerne darf bei vorheriger Absprache eigene Dekoration (z.B. Blumengestecke) mitgebracht werden. 

    Unser Trauzimmer befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist somit barrierefrei erreichbar.

    Sektempfang

    Im Anschluss an die Eheschließung können Sie gerne mit Ihren Gästen einen kleinen Sektempfang vornehmen.
    Wir möchten Sie bitten, den Sekt und Orangensaft bereits ein oder zwei Tage vorher bei uns vorbei zu bringen.

    Hinweis

    Wir bitten um Verständnis, dass weder Reis noch Blütenblätter gestreut werden dürfen.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Bürgerbüro)
    Ernst-Ludwig-Straße 40-42
    63329 Egelsbach

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    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06103 405-0

    Fax: 06103 405-187

    E-Mail: standesamt@egelsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig.

    • Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
    • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
    • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
      • die Meldebehörde,
      • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
      • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
    • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Der Gebührenrahmen beträgt 28 bis 1.680 Euro. Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.: Gebühr ab 28,00 EUR bis 1.680,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019