Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Hinweise für Waldeck: Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung.
Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Sie erhalten eine aktuelle Meldebescheinigung oder Lebensbescheinigung aus dem Melderegister im Bürgerbüro. Ebenso bestätigen wir Ihre Meldedaten im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerscheinantrag).
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass
• schriftliche Vollmacht, wenn die Bescheinigung nicht selbst beantragt wird (Führerscheinbestätigungen sind nur persönlich möglich)
Bearbeitungsdauer: 10 Minuten
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung.
Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Sie erhalten eine aktuelle Meldebescheinigung oder Lebensbescheinigung aus dem Melderegister im Bürgerbüro. Ebenso bestätigen wir Ihre Meldedaten im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerscheinantrag).
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
schriftliche Vollmacht, wenn die Bescheinigung nicht selbst beantragt wird (Führerscheinbestätigungen sind nur persönlich möglich)
Bearbeitungsdauer: 10 Minuten
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Waldeck, Stadt - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Waldeck, Stadt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05634 709-0
Telefax: 05634 709-45
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Hinweise für Waldeck: Meldebescheinigung
Gebühren
•Melde- und Aufenthaltsbescheinigung pro Person: 9,00 Euro
•Meldebescheinigung und Unterschriftsbeglaubigung im Führerscheinantrag: Gebührenfrei
•Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: kostenlos
Gebühren
Melde- und Aufenthaltsbescheinigung pro Person: 9,00 Euro
Meldebescheinigung und Unterschriftsbeglaubigung im Führerscheinantrag: Gebührenfrei
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung