Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Borken - Bürgerbüro/Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Denise Fennel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5682 808-0
E-Mail: DeniseFennel@borken-hessen.de
Fax: +49 5682 808-165
Frau Luisa Lexa-Vogel
Besucheranschrift
E-Mail: LuisaLexaVogel@borken-hessen.de
Telefon Festnetz: +49 5682 808-127
Fax: +49 5682 808-165
Herr Julian Traute
Hausanschrift
E-Mail: JulianTraute@borken-hessen.de
E-Mail: buergerbuero@borken-hessen.de
Telefon Festnetz: +49 5682 808-123
Fax: +49 5682 808-165
Frau Aileen Zakostelezky
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 5682 808-130
E-Mail: AileenZakostelezky@borken-hessen.de
Fax: +49 5682 808-165
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Hinweise für Borken (Hessen): Spezielle Hinweise für Stadt Borken
Gebühren nach § 1 in Verbindung mit der Anlage der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Nr. 4221, je Einwohner 10,00 Euro.
Gebühren nach § 1 in Verbindung mit der Anlage der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Nr. 4221, je Einwohner 10,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Niederlassungsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung, Wohnen, Wohnsitzbestätigung, Wohnung, Wohnsitzbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen