Meldebescheinigung Erteilung
    99115009001000

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Online-Dienste

    Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100001_436965843

    Beschreibung

    Onlineantrag - einfache Meldebescheinigung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2026
    Technisch geändert am 24.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Meldebescheinigung erweitert beantragen

    ID: L100001_436965840

    Beschreibung

    Onlineantrag - erweiterte Meldebescheinigung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

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    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2026
    Technisch geändert am 24.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich I - zentraler Service und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 5-9
    35279 Neustadt (Hessen)

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6692 89-0

    Fax: +49 6692 89-40

    E-Mail: magistrat@neustadt-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Angelika Zich
    • Frau Fabienne Diebel

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 5-9
    35279 Neustadt (Hessen)

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6692 8934

    Fax: +49 6692 8944

    E-Mail: magistrat@neustadt-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Angelika Zich
    • Frau Fabienne Diebel

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Aufenthaltserlaubnis, beantragen, Wohnen, Wohnsitz bescheinigen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019