Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Greifenstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Team 2.2 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Greifenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Hinweise für Greifenstein: Meldebescheinigung-Greifenstein

    Die Gebühr beträgt 8,00 €

    Verwaltungsgebühr 8.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnung, Aufenthaltserlaubnis, Wohnsitzbestätigung, beantragen, Niederlassungsbescheinigung, Wohnen, Wohnsitzbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de