Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Rathaus:
Montag bis Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Bürgerbüro / Tourist-Info,
Günther-Biwer-Platz 1:
Montag und Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bsi 18:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung