Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Hinweise für Hünstetten: Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung online zu beantragen, erspart Ihnen viel Wartezeit auf der Behörde. Dieses Papier benötigen Sie sowohl für Behördengänge als auch bei Umzügen, Hochzeiten oder Scheidungen.
Mittlerweile bieten fast alle Städte die Möglichkeit an, eine Meldebescheinigung online zu beantragen. Für die Antragstellung fällt oft eine Bearbeitungsgebühr an. Diese beträgt in der Regel fünf bis zehn Euro. Eine amtliche Meldebestätigung, die Ihnen im Rahmen einer An- oder Abmeldung bei einer Stadt ausgestellt wird, enthalten Sie jedoch unentgeltlich.
Die Gemeinde Hünstetten bietet den Service -Meldebescheinigung online beantragen - leider noch nicht an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Hünstetten - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Ondracsek
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Fax: 06126 9955-49
Telefon Festnetz: 06126 9955-31
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Anja Faulhaber
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-38
Fax: +49 6126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Rebekka Fischer
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Fax: 06126 9955-49
Telefon Festnetz: 06126 9955-34
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Petra Flören
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-32
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Anne Riedl
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-33
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Wohnung, beantragen, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitz bescheinigen, Niederlassungsbescheinigung