Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Hinweise für Eppstein: Spezielle Hinweise für Stadt Eppstein
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - BürgerBüro
Adresse
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
07:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06198 305405
E-Mail: buergerbuero@eppstein.de
Kontaktperson
Frau Marlene Bernert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06198 305-405
Telefon Festnetz: 06198 305-405
E-Mail: marlene.bernert@eppstein.de
Frau Cornelia Hanke-Birnbaum
Herr Hermann Blisse
Frau Svenja Neubert
Hausanschrift
E-Mail: svenja.neubert@eppstein.de
Frau Anna Straub-Ghezal
Hausanschrift
E-Mail: anna.straub-ghezal@eppstein.de
Frau Georgina Gyuran
Hausanschrift
Frau Mara Tendick
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Hinweise für Eppstein: Spezielle Hinweise für Stadt Eppstein
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Bemerkungen
Hinweise für Eppstein: Spezielle Hinweise für Stadt Eppstein
Sie können bei uns Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen erhalten.
Diese Bescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt i.d.R. 8,00 €, die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung