Melderegisterauskunft Erteilung
    99115004001000

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventuell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Gemeinde Willingen (Upland)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Parkplatz: Am Mühlenberg (hinter dem Rathaus)
    Anzahl der Stellplätze: 25

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr

    Montag bis Donnerstag 13:30 bis 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05632 401-0

    Fax: 05632 401-147

    E-Mail: post@gemeinde-willingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse

    Empfänger: Gemeindekasse

    IBAN: DE60 5235 0005 0000 0111 22

    BIC: HELADEF1KOR

    Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenber

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Willingen (Upland) - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
    Montag - Donnerstag 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05632 401-0

    Fax: 05632 401-128

    E-Mail: post@gemeinde-willingen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    Meldepflicht, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019