Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventuell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 4 - Bürgerdienste & Digitalisierung
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: buergerdienste@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Carina Benz
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. FuldaE-Mail: meldeamt@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-431
Fax: +49 6623 933-439
Frau Julia Funk
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. FuldaE-Mail: meldeamt@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-432
Fax: +49 6623 933-439
Frau Sybille Gonschorek
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. FuldaE-Mail: meldeamt@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-433
Fax: +49 6623 933-439
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht