Melderegisterauskunft Erteilung
    99115004001000

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventuell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Hinweise für Neu-Isenburg: Melderegisterauskunft Erteilung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
    FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
    SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06102 241-100

    Fax: 06102 241-180

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Gravenbruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreiherrnsteinplatz 4

    63263 Neu-Isenburg

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr 
    Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
    Jeden 1. und 3. Samstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06102 241-100

    Fax: 06102 241-180

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Zeppelinheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapitän-Lehmann-Straße 2

    63263 Neu-Isenburg

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch 10:00 bis 12:00  Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Freitag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Samstag: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Meldepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019