Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Gemeinde Wehrheim - Bürgerbüro/Wahlbüro
Adresse
Postanschrift
Dorfborngasse 1
Postfach
61273 Wehrheim
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: Nach Terminvereinbarung
https://tevis.ekom21.de/wrh/
Offene Sprechzeiten des Bürgerbüros:
Dienstag:
07:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06081 589-1011
Telefon: 06081 589-1012
Telefon: 06081 589-1013
Telefon: 06081 589-1014
E-Mail: buergerbuero@wehrheim.de
Kontaktperson
Frau Astrid Gerst
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Fax: 06081 589-4700
Telefon Festnetz: 06081 589-1011
E-Mail: a.gerst@wehrheim.de
Frau Andrea Pavlovic
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Telefon Festnetz: 06081 589-1012
Fax: 06081 589-4710
E-Mail: a.pavlovic@wehrheim.de
Herr Theo Triller
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Telefon Festnetz: 06081 589-1013
Fax: 06081 589-4700
E-Mail: t.triller@wehrheim.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft