Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventuell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Gemeinde Schmitten - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden und um Ihr Anliegen so rasch wie möglich bearbeiten zu können, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung - gerne auch über unsere Online-Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6084 4651
Telefon: +49 6084 4662
Telefax: +49 6084 4646
E-Mail: buergerservice@schmitten.de
Kontaktperson
Herr Lukas Engelmann
Frau Anette Fischer
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft