Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Bürgerservice / Tourist (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bachmann (Leitung Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: 05653 9777-44
Frau Liebsch
Telefon Festnetz: 05653 9777-0
Frau Zuber
Telefon Festnetz: 05653 9777-40
Frau Eisenträger
Telefon Festnetz: 05653 9777-40
Internet
Bankverbindung
Stadkasse Sontra
Empfänger: Stadkasse Sontra
IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtkasse Sontra
Empfänger: Stadtkasse Sontra
IBAN: DE60 5139 0000 0054 1375 08
BIC: VBMHDE5FXXX
Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen eG
Stadtkasse Sontra
Empfänger: Stadtkasse Sontra
IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass