Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Reisepass
- Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden
- Der Antragsteller muss persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen
- Die Gültigkeit beträgt ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, darunter 6 Jahre
- Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt
Bevor Sie einen Reispass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; - neue Fotomustertafel: http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinenlesbarer Reispass
- in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm - http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Reisepass
- Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden
- Der Antragsteller muss persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen
- Die Gültigkeit beträgt ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, darunter 6 Jahre
- Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt
Bevor Sie einen Reispass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; - neue Fotomustertafel: http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinenlesbarer Reispass
- in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm - http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Frankenberg - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Katharina Küthe
Hausanschrift
E-Mail: kuethe.katharina@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-146
Frau Sabine Wissemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-141
Fax: 06451 505-100
E-Mail: wissemann.sabine@frankenberg.de
Stadt Frankenberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Katharina Küthe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-146
Fax: 06451 505-100
E-Mail: kuethe.katharina@frankenberg.de
Frau Sabine Wissemann
Hausanschrift
E-Mail: wissemann.sabine@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-141
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis