Vorläufigen Reisepass beantragen
Sie benötigen sofort einen neuen Reisepass? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Reinhardshagen
Adresse
Hausanschrift
Amtsstraße 10
34359 Reinhardshagen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 08:00 - 13:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Amtsstraße 10
34359 Reinhardshagen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1140
34356 Reinhardshagen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 08:00 - 13:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alexandra Haus (Sachbearbeitung)
Frau Heike Lotze (Sachbearbeitung)
Herr Bernd Günther (Abteilungsleiter)
Hausanschrift
Amtsstraße 10
34359 ReinhardshagenE-Mail: bernd.guenther@reinhardshagen.de
Telefon Festnetz: 05544 9507-56
Fax: 05544 9507-33
Internet
Voraussetzungen
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
- Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr (Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Kosten
Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.: Gebühr 26,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.: Gebühr 52,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.: Gebühr 96,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Weitere Informationen
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025
Stichwörter
Reisepass beantragen, Urlaub, vorläufiger Reisepass, Reisepass sofort, vorübergehender Reisepass