Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Aktuelles
Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle für die Hofbieberer Bürger. Es beschäftigt sich mit Meldeangelegenheiten, dem Ausstellen von Ausweisen, Beantragung von Führungszeugnissen und der Friedhofsverwaltung. Zudem befindet sich hier auch das Fundbüro.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1303(Carolin Möller)
Telefon: 06657 987-1302(Angelika Trapp)
Telefon: 06657 987-1301(Lioba Vogler)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: carolin.moeller@hofbieber.de(Carolin Möller)
E-Mail: angelika.trapp@hofbieber.de(Angelika Trapp)
E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de(Lioba Vogler)
Internet
Weitere Informationen
Lioba Vogler
- Aufgaben der unteren Straßenbehörde
- allgemeine Ordungsverwaltung
- Wahlen
- Standesamt
Angelika Trapp
- Meldeangelegenheiten
- Ausweis-Dokumente
- Führungszeugnisse
- Parkausweise
Carolin Möller
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Friedhofsverwaltung
- Fundsachen
- Ausstellung von Fischeischeinen
- Durchführung von Sammlungen
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis