Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Marktflecken Weilmünster
Aktuelles
Der Marktflecken Weilmünster liegt in einem der schönsten Seitentäler der Lahn, in dem von Naturschönheiten reichen Weiltal. Er zählt als größte Siedlung des Weiltales zu den ältesten Orten Nassaus.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Hauptstraße
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Bleidenbach
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rathaus: Rathausplatz 8
Bauamt: Rathausplatz 4
Bürgerbüro: Hauptstraße 12 (mit Fahrtuhl)
Öffnungszeiten
Rathaus und Bauamt:
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro:
Montag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bürgerbüro rollstuhlgerecht und Aufzug vorhanden!
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis