Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadtbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Samstag 10:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Die Gebühr kann im Stadtbüro in Gießen bar oder per EC-Cash mit Pin bezahlt werden.
Die Gebühr kann im Stadtbüro in Gießen bar oder per EC-Cash mit Pin bezahlt werden.
Hinweise für Gießen: Reisepass, vorläufiger
Die Gebühr kann im Stadtbüro in Gießen bar oder per EC-Cash mit Pin bezahlt werden.
Die Gebühr kann im Stadtbüro in Gießen bar oder per EC-Cash mit Pin bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis