Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Maintal - Fachdienst Stadtladen und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Vormittags werden alle Anliegen (außer Führerscheinumtausch) ohne Termin bearbeitet, kommen Sie einfach vorbei. Nachmittags arbeiten wir in der Neubeantragung von Pass- und Ausweispapieren sowie in Meldeangelegenheiten ausschließlich mit Terminvereinbarungen.
Für detaillierte Auskünfte setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung: Telefon 06181 400-205, E-Mail stadtladen@maintal.de
Dienstleistungen, die auch am Nachmittag (montags und mittwochs) ohne Termin bearbeitet werden:
- Ausweispapiere abholen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung nur für bereits in Maintal gemeldete Bürger
- Lebensbescheinigung
- Maintal-Pass
- Gewerbezentralregisterauszug
- Frauen Nachttaxi Scheine
- Beglaubigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis