Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Maintal - Fachdienst Stadtladen und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhofstraße 4-6

    63477 Maintal

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Montag  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Mittwoch  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr    

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:     

    Vormittags werden alle Anliegen (außer Führerscheinumtausch) ohne Termin bearbeitet, kommen Sie einfach vorbei. Nachmittags arbeiten wir in der Neubeantragung von Pass- und Ausweispapieren sowie in Meldeangelegenheiten ausschließlich mit Terminvereinbarungen.

    Für detaillierte Auskünfte setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung: Telefon 06181 400-205, E-Mail stadtladen@maintal.de

    Dienstleistungen, die auch am Nachmittag (montags und mittwochs) ohne Termin bearbeitet werden:

    • Ausweispapiere abholen
    • Führungszeugnis 
    • Meldebescheinigung nur für bereits in Maintal gemeldete Bürger
    • Lebensbescheinigung
    • Maintal-Pass
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Frauen Nachttaxi Scheine
    • Beglaubigung
    • Untersuchungsberechtigungsschein

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)