Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
- Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: keine Sprechzeiten
- Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06086 9611-51
E-Mail: buergerbuero@graevenwiesbach.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE11 5006 9345 0000 0516 75
BIC: GENODE51GWB
Bankinstitut: Raiffeisenbank Grävenwiesbach eG
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE69 5019 0000 0002 1260 01
BIC: FFVBDEFFXXX
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE50 5105 0015 0304 0005 70
BIC: NASSDE55XXX
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE91 5125 0000 0072 0000 48
BIC: HELADEF1TSK
Bankinstitut:
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stichwörter
Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis