Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags, dienstags 8:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 16:30 Uhr
mittwochs 8:00 bis 12:30 Uhr
nachmittags geschlossen
donnertags 13:00 bis 18:30 Uhr
freitags 8:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Melanie Kreiner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-309
Fax: 06105 938-321
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
E-Mail: fundbuero@moerfelden-walldorf.de
André Campos Oliveira
Ines Becker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-250
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-325
Alexandra Zartin
Hausanschrift
Fax: 06105 938-970
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-264
Rebecca May
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-249
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-325
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass derzeit das Stadtbüro Mörfelden geschlossen ist.
Alle Serviceleistungen erhalten Sie im Stadtbüro Walldorf
Kontakt
Kontaktperson
Nawal El Hammouti
Norman Lang
Hausanschrift
E-Mail: norman.lang@moerfelden-walldorf.de
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-970
Telefon Festnetz: 06105 938-770
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Pass