Reisepass Ausstellung vorläufig
    99085001012005

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt zur Beantragung - einmalig - die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts– oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.

    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin: Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG  bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn „Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind.“ Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.
    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt zur Beantragung - einmalig - die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.

    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin: Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG  bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn "Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe - unzutreffend sind." Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 17

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung  - Termine hier online buchen

    Ausnahme ohne Termin: Kartenvorverkauf für Burg-Lichtspiele, Erwerb/Abholung von Mülltüten, Abholung Formulare

    Bürgerbüro Ginsheim (nur mit Termin)

    Dienstag  08:00 - 12:30 UhrDonnerstag09:00 - 12:30 Uhr
    14:00 - 18:00 UhrSamstag (ungerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr

    Bürgerbüro Gustavsburg (nur mit Termin)

    Montag08:00 - 12:30 UhrMittwoch14:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrSamstag (gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr


    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06144 20211

    Fax: 06144 20408

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jakob-Fischer-Straße 16

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung  - Termine hier online buchen

    Ausnahme ohne Termin: Kartenvorverkauf für Burg-Lichtspiele, Erwerb/Abholung von Mülltüten, Abholung Formulare

    Bürgerbüro Gustavsburg (nur mit Termin)

    Montag08:00 - 12:30 UhrMittwoch14:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrSamstag (gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr
    Bürgerbüro Ginsheim

    (nur mit Termin)
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    08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    09:00 - 12:30 Uhr

    14:00 - 18:00 Uhr
    Samstag (ungerade Kalenderwochen)
    09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06144 20211

    Fax: 06144 20408

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2025

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Pass, Reisepass, Ausweis, Vorläufiger Reisepass, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019