Reisepass Ausstellung vorläufig
    99085001012005

    Vorläufigen Reisepass beantragen

    Sie benötigen sofort einen neuen Reisepass? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

    Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

    In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

    Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt zur Beantragung - einmalig - die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts– oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.

    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin: Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG  bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn „Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind.“ Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.

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    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2025

    Technisch geändert am 19.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

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    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

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    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 17

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

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    ohne Termin möglich: Tickets Burg-Lichtspiele, Erwerb Müllsäcke, Abholung Formulare

    Bürgerbüro Ginsheim 

    Montaggeschlossen
    > Bürgerbüro Gustavsburg geöffnet Dienstag  08:00 - 12:30 UhrMittwochgeschlossen
    > Bürgerbüro Gustavsburg geöffnetDonnerstag09:00 - 12:30 Uhr,
    14:00 - 18:00 Uhr
    Freitaggeschlossen
    > Bürgerbüro Gustavsburg geöffnetSamstag (ungerade Woche)09:00 - 12:00 Uhr
    Samstag (gerade Woche)geschlossen
    > Bürgerbüro Gustavsburg geöffnet


    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06144 20211

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2026

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    Jakob-Fischer-Straße 16

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06144 20211

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

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    Technisch geändert am 09.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
      • Flugtickets
      • andere Reiseunterlagen

    Voraussetzungen

    • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
    • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Kosten

    Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.: Gebühr 26,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.: Gebühr 52,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.: Gebühr 96,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
    • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 08.12.2025

    Stichwörter

    vorläufiger Reisepass, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019