Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.
Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik
Adresse
Postanschrift
Markt 4
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.
Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg
Kontakt
Telefon: +49 6071 2002-119
Telefon: +49 6071 2002-120
Telefon: +49 6071 2002-319
Telefon: +49 6071 2002-419
Telefax: +49 6071 2002-100
E-Mail: ewo@dieburg.de
Kontaktperson
Frau Clement
Frau Kemper
Frau Scharf
Frau Schwarzkamp
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.
Infoblatt zur DSGVO_Personalausweisbehörde.pdf
Infoblatt zur DSGVO_Meldewesen.pdf
Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.
Infoblatt zur DSGVO_Personalausweisbehörde.pdf
Infoblatt zur DSGVO_Meldewesen.pdf
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis