Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg

    Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.  

    Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.

    Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Clement
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002120

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    • Frau Kemper
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      E-Mail: ewo@dieburg.de

      Telefon Festnetz: 06071 2002319

    • Frau Scharf
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002119

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    • Frau Schwarzkamp
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002419

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg

    Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.  



    Infoblatt zur DSGVO_Personalausweisbehörde.pdf
    Infoblatt zur DSGVO_Meldewesen.pdf

    Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.  



    Infoblatt zur DSGVO_Personalausweisbehörde.pdf
    Infoblatt zur DSGVO_Meldewesen.pdf

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)