Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wald-Michelbach - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Gass 17

    69483 Wald-Michelbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    69479 Wald-Michelbach

    Öffnungszeiten

    Montag:
    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    geschlossen
    Donnerstag:
    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag
    07.30 bis 12.00 Uhr


    Gesonderte Öffnungszeiten für den Bereich "Zulassungswesen" 

    Montag:
    08.30 bis 11.30 Uhr
    Dienstag:
    07.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr
    Mittwoch:
    geschlossen
    Donnerstag:
    09.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
    Freitag
    07.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wald-Michelbach - GB II - Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    In der Gass 17

    69483 Wald-Michelbach

    Postanschrift

    Postfach 1140

    69479 Wald-Michelbach

    Öffnungszeiten

    Montag:

    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

    Dienstag:

    07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

    Freitag

    07.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)