Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Reisepass
- Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden
- Der Antragsteller muss persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen
- Die Gültigkeit beträgt ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, darunter 6 Jahre
- Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt
Bevor Sie einen Reispass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; - neue Fotomustertafel: http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinenlesbarer Reispass
- in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm - http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Reisepass
- Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden
- Der Antragsteller muss persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen
- Die Gültigkeit beträgt ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, darunter 6 Jahre
- Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt
Bevor Sie einen Reispass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; - neue Fotomustertafel: http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinenlesbarer Reispass
- in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm - http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Frankenberg - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Katharina Küthe
Hausanschrift
E-Mail: kuethe.katharina@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-146
Frau Sabine Wissemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-141
Fax: 06451 505-100
E-Mail: wissemann.sabine@frankenberg.de
Stadt Frankenberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Katharina Küthe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-146
Fax: 06451 505-100
E-Mail: kuethe.katharina@frankenberg.de
Frau Sabine Wissemann
Hausanschrift
E-Mail: wissemann.sabine@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-141
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust