Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Willingshausen - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 2
34628 Willingshausen
(OT Wasenberg)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. + Di. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Mi. geschlossen (nur telef.)
Do. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Fr. 08.30-12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Ide
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis