Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Schwarzenborn - Stadt Schwarzenborn
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
34639 Schwarzenborn
Öffnungszeiten
Montag-Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag+Mittwoch von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag+Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05686 9988-0
Telefon: 05686 9988-0
Telefax: 05686 9988-30
E-Mail: buergerservice@schwarzenborn.de
Kontaktperson
Herr Tobias Zinn
Postanschrift
Marktplatz 1
34639 Schwarzenborn
E-Mail: buergerservice@stadt-schwarzenborn.de
Fax: 05686 9988-30
Telefon Festnetz: 05686 9988-18
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust