Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Morschen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Altmorschen
Linien:- Regionalbahn: Linie Kassel-Bebra bzw. Bebra-Kassel
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Morschen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Altmorschen
Linien:- Regionalbahn: Linie Kassel-Bebra bzw. Bebra-Kassel
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust