Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Melsungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Melsungen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05661 708-0
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de
Stadt Melsungen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 7:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05661 708-180-184
E-Mail: buergerbuero@melsungen.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust