Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Gudensberg - Fachbereich 5 - Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 2
Postfach
34281 Gudensberg
Kontakt
Kontaktperson
Herr Maximilian Fröhlich
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933120
E-Mail: m.froehlich@stadt-gudensberg.de
Frau Alexandra Grzyb
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933153
E-Mail: a.grzyb@stadt-gudensberg.de
Frau Katja Rink
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933148
E-Mail: k.rink@stadt-gudensberg.de
Frau Hanna Widmer
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933109
E-Mail: h.widmer@stadt-gudensberg.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust