Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Borken - Bürgerbüro/Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Denise Fennel
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Fax: +49 5682 808-165
Telefon Festnetz: +49 5682 808-0
E-Mail: DeniseFennel@borken-hessen.de
Frau Luisa Lexa-Vogel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5682 808-127
Fax: +49 5682 808-165
E-Mail: LuisaLexaVogel@borken-hessen.de
Herr Julian Traute
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Fax: +49 5682 808-165
Telefon Festnetz: +49 5682 808-123
E-Mail: buergerbuero@borken-hessen.de
E-Mail: JulianTraute@borken-hessen.de
Frau Aileen Zakostelezky
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust