Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Zierenberg - Fachbereich 2: Bürger, Soziales, Kultur
Adresse
Postanschrift
Poststraße 20
34289 Zierenberg
Kontakt
Kontaktperson
Sebastian Feuring
Hausanschrift
E-Mail: sebastian.feuring@stadt-zierenberg.de
Telefon Festnetz: 05606 5191-24
Fax: 05606 5191-51
Theresa Nuhn
Besucheranschrift
Fax: 05606 5191-51
Telefon Festnetz: 05606 5191-21
E-Mail: theresa.nuhn@stadt-zierenberg.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust