Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Vellmar - Bürger-Service
Beschreibung
Herzlich willkommen im Bürger-Service der Stadt Vellmar!
Für alle Anliegen in unserem Bürger-Service ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Einen Termin können Sie telefonisch vereinbaren oder über die Terminvergabe online selbst buchen - siehe nachfolgenden LInk!
Für Verpflichtungserklärungen (Einladung ausl. Besucher:innen) ist nur eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Folgende Leistungen bieten wir vollständig digital an:
Bürger-Service online
Ausweisbeantragung inkl. biometrischem Passbild am Selbstbedienungs-Terminal im Rathausfoyer
Self-Service-Terminal
Eine alphabetische Übersicht über alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung Vellmar:
Ihr Team vom Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Vellmar
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Öffnungszeiten
Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust