Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Naumburg - Bürgerservice und Verwaltungssteuerung

    Adresse

    Postanschrift

    Burgstraße 15

    34311 Naumburg

    (Rathaus)

    Postanschrift

    Postfach 20

    34309 Naumburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
    Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    (Abweichungen im Einzelfall möglich)

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass, Reisepass Verlust, Pass, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English