Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hofgeismar - Bürger-Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
08:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Bellon (Sachbearbeiterin)
Besucheranschrift
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-hofgeismar.de
Telefon Festnetz: +49 5671 999007
Fax: +49 5671 999200
Herr Meik Gottelt (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Fax: +49 5671 999200
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-hofgeismar.de
Telefon Festnetz: +49 5671 999009
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Ausweis, Reisepass