Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Helsa - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 20

    34298 Helsa

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:        9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
    Dienstag:      geschlossen
    Mittwoch:     13.30 – 18.00 Uhr
    Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
    Freitag:          9.00 – 12.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05605 8008-80

    Telefax: 05605 8008-23

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-helsa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019