Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Espenau - Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Ort 1

    34314 Espenau

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Espenau-Hohenkirchen, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 47
      • Bus: Linie Linie 47.1 - Innerortsverkehr

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 14:00 - 18:00 Uhr

    Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

    Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

    Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Pass, Reisepass Verlust, Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English