Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Sa. 10:00 - 13:00 Uhr (Termine siehe https://www.baunatal.de)
Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss und ist barrierefrei erreichbar.
Kontakt
Internet
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft für Private und kleinere Unternehmen (civex-p)
- Fundbüro Verlustmeldung
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Übermittlungssperren beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft für Unternehmen (civex-m)
- Auswärtiges Amt
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust